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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gültigkeit
Verkauf, Vermietung und Wartung von Absperreinrichtungen erfolgen aus­schließlich zu den nachstehenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für alle übrigen Geschäftsbeziehungen, selbst dann, wenn beim Zu­stande kommen der Verträge ausdrücklich auf die Wirksamkeit dieser Bedingungen hingewiesen wird.

Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung, die dem mit der unwirksamen Bedingung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Preise
Die in unseren Angeboten aufgeführten Preise verstehen sich ab Niederlassung ausschließlich Mehrwertsteuer, Versicherung und Fracht und gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die angegebenen Preise basieren auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Notierungen und können – bei Nachweis der entsprechend gestiegenen 
Kosten – angeglichen werden.

Verpackung, Versand
Der Versand erfolgt – sofern mit dem Kunden keine anderweitige Absprache getroffen wurde – nach unserem Ermessen. Die Verpackungskosten werden günstigst berechnet. Eine Rücknahme der Verpackung erfolgt nicht.

Lieferung
Lieferzeiten werden unter der Voraussetzung eines normalen Geschäftsablaufes wie angegeben eingehalten. Liefertermine sind lediglich nach Bestätigung verbindlich. Die Gefahr geht mit dem Versand der Ware auf den Kunden über, auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Anlieferung vereinbart wurde.

Miete
Der Kunde trägt anfallende Kosten und Verantwortung für behördlich einzuholende Genehmigungen zum Aufstellen und Betreiben gemieteter oder in sonstiger Weise überlassener Sicherheitseinrichtungen. Verursachen außergewöhnliche Umstände weitere Kosten, so sind diese vom Kunden zu tragen. Das gilt auch für den Fall, dass mit dem Eintreten dieser Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht gerechnet werden konnte. Entstehen Kosten für die Bereitstellung, den Anschluss oder das Betreiben eines Netzanschlusses, so sind diese vom Kunden zu tragen. Abwicklung und Abrechnung erfolgen direkt 
zwischen dem Kunden und dem Stromlieferanten bzw. dem Elektrizitätswerk. Von der Abwicklung umfasst ist auch die Sorge für die rechtzeitige Bereitstellung des Anschlusses durch den Kunden.

Regelmäßige Geschäftszeiten sind montags bis donnerstags, 7.00 bis 16.00 Uhr, sowie freitags, 7.00 bis 13.00 Uhr. Für Arbeiten, die außerhalb der vorgenannten Zeit durchgeführt werden, werden entsprechende Überstunden-, Nacht- bzw. Feiertagszuschläge in Rechnung gestellt.

Die Berechnung für Auslösungen und für Spesen richtet sich nach Anfall bzw. nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Anfallende Kosten bei Fahrzeugen werden nach unserer Wahl, d. h. nach Kilometersatz oder aber nach einer Pauschalgebühr berechnet.

Auf- oder Abbautage bzw. Anlieferungs- oder Rückholtage zählen in vollem Umfange zur Mietzeit.

Ein befristeter Vertrag gilt erst dann als verlängert, wenn hierüber spätestens eine Woche vor Ablauf der Frist eine Einigung erzielt wurde. Die Kündigung unbefristeter Verträge hat uns spätestens acht Tage vor dem Abbautag zuzugehen.

Wartung
Übernommene Wartungsverpflichtungen dürfen auf Subunternehmer übertragen werden. Sollte für einen Notfall ein „24-Stunden-Service“ vereinbart worden sein, sind wir bemüht, ihn zu unterhalten. Eine Haftung für grob fahrlässiges Verhalten der dort beschäftigten Mitarbeiter durch uns ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche und Forderungen – aus den Geschäftsbedingungen oder auch aus früheren Lieferungen – behalten wir uns Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor.

Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Zahlungen zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer sind – sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt – im Voraus zu entrichten und sofort zur Zahlung fällig bzw. acht Tage ab Rechnungsstellung. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung, erfüllungshalber, angenommen. Diskontspesen trägt der Kunde. Eingehende Zahlungen des Kunden werden, auch bei anders lautenden Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen ältere Schuld verrechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Vermieter bzw. Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und für die Restmietzeit den noch offenen Mietzins zu verlangen. Gerät der Kunde in Verzug, sind wir ferner berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens durch uns ist zulässig. Sollte die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage gestellt sein, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder die Zahlungen eingestellt werden, oder sollten andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist der Vermieter bzw. Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er den Scheck angenommen hat. Wir sind ferner berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegen­ansprüche rechtskräftig oder unstreitig sind.

Gewährleistung, Haftung
Für Gegenstände, die wir von dritter Seite beziehen, gewähren wir eine Garantie in dem Umfange, in dem sie uns selbst gegeben ist. Jegliche Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen, eingehend bei uns, schriftlich erhoben werden. Der Anspruch erlischt, wenn die Mängel später gerügt werden. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge beseitigen wir den Mangel. Die Mietzeit verlängert sich um die Zeit der Mängelanzeige bis zur Mängelbeseitigung. Betriebsstörungen an gemieteten oder in sonstiger Weise überlassenen Sachen hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten für die Beseitigung trägt der Kunde, sofern kein Wartungsvertrag besteht. Die Ansprüche des Kunden beschränken sich auf unverzügliche Schadenbeseitigung. Schadenersatz- bzw. Minderungsansprüche bestehen nicht. Von Schäden Dritter, die durch Betriebsstörungen verursacht wurden, stellt der Kunde uns frei. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden. Wird diese ausdrücklich durch uns übernommen, so hat der Kunde Art, Häufigkeit und Zeitpunkte der Kontrolle festzulegen. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand. Standortwechsel und Umsetzungen von Sicherungseinrichtungen werden ausschließlich durch uns vorgenommen. Eine Vornahme durch den Kunden kann nur nach vorheriger Zustimmung durch uns erfolgen. Werden Sicherungs­einrichtungen von ihrem Aufstellungsort entfernt, so hat der Kunde für eine ordnungsgemäße Absicherung zu sorgen und dies unverzüglich anzuzeigen. Fallen hierfür Mehrkosten an, so gehen diese zu Lasten des Kunden.

Anwendbares Recht, Gerichsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Sitz des Vermieters bzw. Verkäufers in Duisburg wird als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ferner, wenn der Vertragspartner ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: 11/2012

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